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Sanierung des Bauernhauses, Stallumbau oder -neubau, neuer Betriebszweig, Photovoltaikanlage – Ideen und Projekte gibt es viele. Aber wo das Geld dafür hernehmen?
Die Frage, wie man eine Investition finanzieren kann, gehört zum täglichen Brot in der Beratungstätigkeit der Agro-Treuhand Rütti AG. Einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsquellen gibt die Aufzählung im Kasten. Natürlich kommt eine Finanzierung nicht immer zustande, zum Beispiel weil die Tragbarkeit für ein Projekt nicht gegeben ist.
Allgemein gängige Finanzierungsquellen
- eigene Mittel
- Hypotheken
- private Darlehen
Weitere Finanzierungsquellen im Bereich Landwirtschaft
- Investitionshilfen der öffentlichen Hand
- Schweizer Berghilfe
- Coop Patenschaft für Berggebiete, Schweizer Bergheimat
- Stiftungen und Organisationen
Eigene Mittel
Der Einsatz eigener Mittel ist oftmals eine Grundvoraussetzung, damit sich externe Geldgeber an einem Projekt beteiligen:
- Beim Hauskauf verlangt die Bank mindestens 20% Eigenkapital.
- Bei Investitionshilfen der öffentlichen Hand werden nach Art. 8a der Strukturverbesserungsverordnung des Bundes (SVV) Eigenmittel im Umfang von mindestens 15% der Restkosten verlangt. Restkosten sind die Investitionskosten nach Abzug der öffentlichen Beiträge.
Hypotheken
Eigenmittel lassen sich unter anderem durch das Aufstocken einer Hypothek beschaffen. Hypotheken und weitere verzinsliche grundpfandgesicherte Schulden können bis zur Belastungsgrenze gewährt werden. Bei einem Bauvorhaben ist zu empfehlen, die provisorische Belastungsgrenze durch die Steuerverwaltung rechnen zu lassen. Somit besteht in der Regel mehr Spielraum. In einigen Fällen wurde eine Überschreitung der Belastungsgrenze durch den Regierungsstatthalter bewilligt oder durch eine Bürgschaftsgenossenschaft abgesichert. Seit Jahresbeginn sind die Zinsen für Hypotheken stark angestiegen. In der Tragbarkeitsberechnung wird gemäss Vorgabe der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht mit 5% Planungszinssatz gerechnet.
Private Darlehen
Die privaten Darlehen werden in der Tragbarkeitsberechnung mit 3% verzinst. Meistens sind private Darlehen nicht grundpfandgesichert, da sie andernfalls der Belastungsgrenze unterstellt wären.
Investitionshilfen der öffentlichen Hand
Die bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) gewährt Investitionskredite zinslos, jedoch sind die Kredite innerhalb weniger Jahre zu tilgen. Nicht rückzahlbare Beiträge gibt es von Kanton und Bund, allerdings nur für Bauprojekte in der Hügel- und Bergzone. Was zeigt: Öffentliche Finanzhilfen sind an gewisse Voraussetzungen gebunden, etwa an die Ausbildung und Betriebsgrösse. Geregelt sind diese Voraussetzungen vor allem in der Strukturverbesserungsverordnung und in der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV).
Schweizer Berghilfe
Gesuche und Dokumente an die Adresse der Schweizer Berghilfe müssen seit diesem Jahr online durch einen Berater eingereicht werden. Die Agro-Treuhand Rütti AG ist bei der Berghilfe als Berater registriert und hat schon diverse Projekte unterstützt.
Stiftungen und Organisationen
Für das Finden von passenden Stiftungen kann das Stiftungsverzeichnis der eidgenössischen Stiftungsaufsicht hilfreich sein (www.edi.admin.ch). Erwähnenswert sind unter anderem:
- Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum
- Stiftung zur Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe
- Stiftung für Selbst-, Sozial- und Nothilfe in der Landwirtschaft
- Stiftung Suyana
Bei den Finanzierungsanträgen wird das Gesuchsformular in der Regel mit dem Tragbarkeitsberechnungsdossier ergänzt, das bereits für die Bank oder für die bernische Stiftung für Agrarkredite erstellt worden ist. Dieses Vorgehen ist effizient und für die angefragte Organisation sehr informativ.
Beispiel Finanzierung einer Photovoltaikanlage