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Barbara Anderegg

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Melanie Bachofner

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Beatrice Bangerter

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Lukas Bernauer

F

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Ruedi Fankhauser

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Martin Fehr

031 511 42 12
m.fehr@atruetti.ch

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Beat Fuchs

031 511 42 13
b.fuchs@atruetti.ch

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Eveline Hänni

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Ruth Hofer

031 511 42 36
r.hofer@atruetti.ch

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Christine Kilchenmann-Luder

M

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Isabelle Mathys

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Jonas Meyer

031 511 42 26
j.meyer@atruetti.ch

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Kaspar Mühlethaler

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Peter Richard

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Ruth Röthlisberger-Wyss

 

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Franziska Rutsch

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Hans Salvisberg

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Kathrin Schär

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Sophie Schlapbach

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Simon Schneeberger

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Martin Schneider

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Daniel Steffen

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Lukas Steffen

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Ruedi Stettler

W

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Christian Walther

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Anita Weinmann

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Rachel Wenger

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Cornelia Werthmüller

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Annemarie Weyermann

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Daniel Wüthrich

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Melanie Wüthrich

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Hansruedi Zahnd

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h.zahnd@atruetti.ch

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Esther Zimmermann

Im Hinblick auf den Ruhestand kommen stets viele Fragen zur Vorsorge auf – zum Beispiel, ob man sich das angesparte Geld aus der Pensionskasse als Rente oder als Kapital auszahlen lassen möchte. Einige Grundsätze und Tipps.

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Das Schweizer Vorsorgesystem ist ein Buch mit sieben Siegeln. Oft lichtet sich der Nebel nach einer Beratung. Damit steigt auch die Entscheidungs­sicherheit.

Wie soll ich die AHV-Leistungen aufbessern?
Wenn Sie darüber nachdenken, wie Sie ihren Lebensunterhalt nach der Pensionierung bestreiten wollen, merken Sie schnell: Alleine die staatliche AHV-Rente reicht dafür nicht aus. Wünschen Sie zusätzlich zur AHV eine regelmässige Rente, sollten Sie sich einer Pensionskasse anschliessen, auch wenn die Pensions­kasse für Selbständige nicht obligatorisch ist. Mit Einkäufen können Sie die PK-Leistungen erhöhen. Ebenfalls in Betracht ziehen können Sie das Sparen über die private Vorsorge im Rahmen der dritten Säule.

Wie viel Geld brauche im Ruhestand?
Überlegen Sie in einer ersten Schätzung, wie viel Geld Sie nach der Pensionierung für den privaten Konsum benötigen. Budgetieren Sie sämtliche Einnahmen und Ausgaben.Idealerweise können Sie Ihren Grund­bedarf mit Renten oder sonstigen Einnahmen finanzieren. Eine etwaige Einkommenslücke decken Sie mit gezieltem Kapitalverzehr. Das dafür nötige Kapital stammt zum Beispiel aus dem PK-Kapitalbezug, aus Bezügen von Geldern aus der Säule 3a oder aus einem Liegenschaftsverkauf.

Was ist besser: Rente oder Kapitalbezug?
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt von Ihrer Situation ab. Grundsätzlich ist aber Folgendes wichtig: Bei der Pensionskasse können Sie zwischen dem Kapitalbezug und der Rente wählen. Oftmals ergibt eine Kombination aus beiden Bezugs­formen am meisten Sinn. Einen Kapitalbezug müssen Sie in der Regel frühzeitig anmelden.
Bei der Säule 3a hingegen sind nur Kapitalbezüge möglich. Achten Sie schon beim Einzahlen darauf, dass Sie das Geld später wegen der Steuerprogression gestaffelt beziehen können. Eröffnen Sie zu diesem Zweck mehrere Vorsorgekonti. Zahlen Sie pro Konto nicht mehr als 50 000 Franken ein. 

Was spricht für eine Rente?
Eine Rente bedeutet in erster Linie Sicherheit: Sie erhalten ungeachtet der Entwicklung auf den Finanzmärkten periodisch eine monatliche oder eine vierteljährliche Rente, und zwar lebenslang.
Verheiratete profitieren zusätzlich von der Sicherheit, dass 60 Prozent der Rente ebenfalls lebenslang an den überlebenden Ehepartner fliessen würden. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kommen auch Konkubinatspartner in den Genuss von Hinterlassenen-
leistungen.

Was spricht für einen Kapitalbezug?
Nach einem Kapitalbezug sind Sie frei, wie Sie das Geld verwenden. Sie sind aber auch selber verantwortlich, dass das Geld bis zum Schluss reicht.
Falls Sie einen Kapitalbezug erwägen, sollten Sie für sich überlegen, ob Sie motiviert und fähig sind, das Geld über einen längeren Zeithorizont selber zu verwalten und gewinnbringend anzu­legen. Seien Sie sich der Gefahren in diesem Zusammenhang bewusst: Eine falsche Anlagestrategie kann viel Geld vernichten. Und Sie könnten Opfer von Betrügereien werden. Dazu gehören der sogenannte Enkeltrick oder unseriöse Geldanleger, die meist mit unrealistisch hohen Renditeversprechen locken. 

Was ist steuerlich attraktiver?
Renten sind steuerbares Einkommen. Sie müssen also die Rente jährlich zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuern.
Den Kapitalbezug müssen Sie hingegen nur einmalig bei der Auszahlung des Kapitals versteuern, und zwar gesondert zu einem reduzierten Steuersatz. Sobald Sie das Kapital bezogen haben, müssen Sie jedoch auf dem Kapital jährlich Ver­mögenssteuern bezahlen. Falls Sie auf dem Kapital Erträge erwirtschaften, fallen zudem Einkommenssteuern an. Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Kapital in zwei Tranchen zu beziehen (z.B. im Rahmen einer Teilpensionierung), ­können Sie die Steuerbelastung bei der Auszahlung etwas mildern.
Der Kapitalbezug ist in der Regel steuerlich attraktiver als die Rente. Entscheiden Sie sich aber auf keinen Fall nur aus steuerlichen Gründen gegen die Rente!

Tipps

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge? Ihr Mandatsleiter oder Ihre Mandats­leiterin steht Ihnen gerne zur Seite. Zudem arbeiten bei uns Fachleute, die sich in der Vorsorge sehr gut auskennen und Sie umfassend beraten.



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