A

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Barbara Anderegg

B

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Melanie Bachofner

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Beatrice Bangerter

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Daniela Brönnimann

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Karin Brun del Re

F

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Ruedi Fankhauser

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Martin Fehr

031 511 42 12
m.fehr@atruetti.ch

H

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Annina Häni

031 511 42 00
a.haeni@atruetti.ch

K

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Christine Kilchenmann-Luder

M

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Isabelle Mathys

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Jonas Meyer

031 511 42 26
j.meyer@atruetti.ch

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Kaspar Mühlethaler

R

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Peter Richard

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Ruth Röthlisberger-Wyss

 

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Franziska Rutsch

S

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Kathrin Schär-Schweizer

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Sophie Schlapbach

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Simon Schneeberger

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Martin Schneider

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Daniel Steffen

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Lukas Steffen

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Ruedi Stettler

W

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Christian Walther

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Anita Weinmann

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Rachel Wenger

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Cornelia Werthmüller

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Annemarie Weyermann

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Daniel Wüthrich

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Melanie Wüthrich

Z

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Hansruedi Zahnd

031 511 42 33
h.zahnd@atruetti.ch

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Esther Zimmermann

Zu den wichtigsten Gesprächsthemen im Rahmen der Hofübergabe gehört das Wohnen.
Ein Blick auf die rechtlichen Verhältnisse.

Rechtlich klar geregelte Wohnverhältnisse beugen Konflikten vor.

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Kein Zweifel: Die Hofübergabe ist im Leben von Landwirten eine Zäsur. Das liegt unter anderem an der veränderten Wohnsituation. Im Rahmen von Hofübergaben war das Thema stets ein ­Dauerbrenner. Jedoch haben sich die Vorstellungen davon, wie die Generationen zusammenleben, verändert. In alten Hofübergabeverträgen ist oft noch ein unentgeltliches Wohnrecht zu finden, teils sogar beschränkt auf nur ein Zimmer mit Mitbenutzung von Küche, Bad und Stube; eventuell stand noch ein Pflanzblätz zur Verfügung. Es war normal, dass zwei bis drei Generationen in der gleichen Wohnung lebten.

Heute ist das Generationenhaus in der Regel kein Thema mehr. Unverändert geblieben ist jedoch die Art und Weise, wie die Wohnsituation rechtlich geregelt werden kann, falls die bisherige Gene­ration auf dem Hof bleibt. Die Varianten sind: Nutzniessung, Wohnrecht und Mietvertrag.

Wichtige Merkmale der einzelnen ­Lösungen sind in der Tabelle vereinfacht dargestellt.

Die zentralen Unterschiede          
Die Nutzniessung kommt dem Eigentum am nächsten: Der Nutzniesser darf mit dem Wohnobjekt fast alles machen, ausser es zu verkaufen. Er darf die Wohnung beispielsweise vermieten und den Mietertrag zur Finanzierung einer anderen Wohnung oder eines Pflegeheims nutzen.

Der Mietvertrag ist eine «moderne» Lösung. Wenn auf dem Betrieb mehrere Wohnungen vorhanden sind, die teils schon vermietet sind, lässt sich diese Lösung bequem umsetzen.

Auch das Wohnrecht gibt es heute noch. Es bietet der abtretenden Generation die Sicherheit, in gewohnter Umgebung weiterleben zu können. Wenn möglich sollte das Wohnrecht allerdings nicht mehr unentgeltlich gewährt werden.

Wegzug
Falls auf dem Betrieb nur eine einzige Wohnung vorhanden ist oder die ab­tretende Generation einen klaren Schnitt machen möchte, ist ein Wegzug erforderlich. Die Distanz zum Betrieb kann auch zum Familienfrieden beitragen, während eine Mitarbeit weiterhin möglich ist.

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Besprechen Sie die Wohnsituation im Rahmen der Hofübergabe ­frühzeitig. Wir unterstützen Sie dabei.



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