Ob überbetriebliche Zusammenarbeit oder Gründung einer juristischen Person - wir beraten Sie gerne.
Nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit auf? Wollen Sie ein Gewerbe ausserhalb der Landwirtschaft aufbauen oder Ihren Landwirtschaftsbetrieb als juristische Person führen? Gerne beraten wir Sie bei der Gründung von:
- Einzelfirma
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
Individuelle Freiräume ausweiten, Kosten einsparen oder von Synergien profitieren – für eine Zusammenarbeit gibt es viele Beweggründe. Gerne beraten wir Sie bei der Gründung von:
- Betriebsgemeinschaften
- Generationengemeinschaften
- Tierhaltergemeinschaft
- Maschinengemeinschaft
Als Personengesellschaft bezeichnet man den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinsam unter einem Namen ein Gewerbe betreiben. Die Personengesellschaft wird jedoch keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Im Konkursfall haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen uneingeschränkt und solidarisch. Als Personengesellschaften gelten:
- Einfache Gesellschaften
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
Juristische Personen sind Gesellschaften mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Ihre Rechtsfähigkeit erlangen sie erst mit Eintragung ins Handelsregister. Juristische Personen sind unter anderem:
- AG
- GmbH
- Genossenschaften