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Barbara Anderegg

B

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Melanie Bachofner

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Lukas Bernauer

F

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Ruedi Fankhauser

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Martin Fehr

031 511 42 12
m.fehr@atruetti.ch

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Beat Fuchs

031 511 42 13
b.fuchs@atruetti.ch

H

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Eveline Hänni

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Ruth Hofer

031 511 42 36
r.hofer@atruetti.ch

K

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Christine Kilchenmann-Luder

M

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Isabelle Mathys

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Jonas Meyer

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j.meyer@atruetti.ch

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Kaspar Mühlethaler

R

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Peter Richard

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Ruth Röthlisberger-Wyss

 

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Franziska Rutsch

S

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Hans Salvisberg

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Kathrin Schär

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Simon Schneeberger

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Martin Schneider

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Daniel Steffen

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Lukas Steffen

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Ruedi Stettler

W

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Christian Walther

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Anita Weinmann

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Rachel Wenger

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Cornelia Werthmüller

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Annemarie Weyermann

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Daniel Wüthrich

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Melanie Wüthrich

Z

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Hansruedi Zahnd

031 511 42 33
h.zahnd@atruetti.ch

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Esther Zimmermann

Wenn Privatpersonen oder Selbständigerwerbende von «Steuerbelastung» sprechen, meinen sie in der Regel die direkten Steuern an Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche. Welche Faktoren sind für die Steuerhöhe massgebend? Und wie erfolgt die Berechnung?

Tabelle 1: Berechnung der einfachen Steuer (Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien, 2023)

 SteuertarifEinfache Steuer
Steuerbares Einkommen Fr. 80'000.- 3.63% Fr. 2'907.70
Steuerbares Vermögen Fr. 200'000.- 0.05% Fr. 103.50
Total Fr. 3'011.20

Tabelle 2: Berechnung des Steuerbetrages (2023)

Einfache SteuerSteueranlageSteuerbetrag
Kanton Bern Fr. 3'011.20 3.025 Fr. 9'108.90
Gemeinde Zollikofen
Fr. 3'011.20 1.400 Fr. 4'215.70
Kirchgemeinde reformiert Fr. 3'011.20 0.185 Fr. 557.10
Total   Fr. 13'881.70

Die Höhe der direkten Steuern wird durch drei Faktoren beeinflusst: durch die Familiensituation, den Wohnort und die finanziellen Verhältnisse – also durch Einkommen und Vermögen.

Familiensituation

Je nach Familiensituation kommen unterschiedliche Steuertarife zur Anwendung: Es gibt einen Tarif für «Verheiratete und Einelternfamilien» und einen Tarif für «Alleinstehende». Der Tarif für «Verheiratete und Einelternfamilien» ist etwas milder und gilt auch für Personen mit eingetragener Partnerschaft sowie für unverheiratete Einzelpersonen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben und für sie sorgen. Verheiratete Paare sowie Personen in ­eingetragener Partnerschaft werden steuerlich als Einheit betrachtet.

Einkommen, Vermögen, Wohnort

Natürliche Personen füllen in der Regel einmal pro Jahr ihre Steuererklärung aus. Auf dieser Basis werden die Steuern veranlagt: Für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer wird zuerst anhand des angegebenen steuerbaren Einkommens und Vermögens die sogenannte einfache Steuer berechnet (Tabelle 1). Anschliessend multipliziert man die einfache Steuer mit den Steueranlagen – auch Steuerfüsse genannt – des ­Kantons, der Gemeinde und der Kirch­gemeinde (Tabelle 2). Bei der direkten Bundessteuer (Tabelle 3) ist die Berechnung anders: Das Vermögen und der Wohnort spielen hier keine Rolle, mass­gebend ist nur das Einkommen. Die Tarife sind landesweit identisch.

Tabelle 3: Berechnung der direkten Bundessteuer (verheiratet, keine Kinder, 2023)

  SteuertarifSteuerbetrag
Steuerbares EinkommenFr. 80'000.-1.29%Fr. 1'033.-

Die Steuerprogression

Hohe Einkommen werden stärker be­steuert als tiefe. Abbildung 1 zeigt, wie sich die Steuerprogression beim Einkommen auswirkt: Beträgt das Einkommen 80 000 Franken, erreicht die Einkommens­steuerbelastung 14 438 Franken. Ver­doppelt sich das Einkommen auf 160 000 Franken, steigen die Steuern überproportional auf 39 783 Franken. Die Abgabelast erhöht sich also nicht wie das Einkommen um den Faktor 2, sondern um den Faktor 2,76. Bei der Vermögenssteuer existiert ebenfalls eine Steuerprogression (Abbildung 2). Jedoch ist die tatsächlich geschuldete Vermögenssteuer wegen der «Vermögenssteuerbremse» nach Artikel 66 des Steuergesetzes des Kantons Bern aber oftmals tiefer als hier dargestellt.

Steueroptimierung

Mit gezielten Massnahmen können Sie das steuerbare Einkommen reduzieren oder über die Jahre ausgleichen. Beides führt zu einer geringeren Steuerbelastung. Gängige Massnahmen für die Steuer­optimierung sind zum Beispiel:

⁃ Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse
⁃ Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften
⁃ Abschreibungen auf Geschäftsvermögen (z.B. Maschinen oder Gebäude)
⁃ Rückstellungen für anstehende Gross­reparaturen an Geschäftsliegenschaften

 

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Abbildung 1: Einkommensteuer bei unterschiedlichem Einkommen (Zollikofen, verheiratet, reformiert, 2023)

 

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Abbildung 2: Vermögenssteuer bei unterschiedlichem Vermögen (Zollikofen, verheiratet, reformiert, 2023)

 

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Abbildung 3: Übersicht der Steueranlage pro Gemeinde im Kanton Bern 2023 für natürliche Personen

Tipps

Auf der Website des Kantons Bern gibt es einen einfach zu bedienenden Rechner für alle relevanten Steuer­arten (Google-Suche «Steuerrechner Bern»).

Wir empfehlen Ihnen, die finanziellen Verhältnisse sowie absehbare Veränderungen regelmässig mit Ihrem Treuhänder zu besprechen. Daraus lassen sich Massnahmen für die Steueroptimierung ableiten.



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