031 511 42 19
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Wenn Privatpersonen oder Selbständigerwerbende von «Steuerbelastung» sprechen, meinen sie in der Regel die direkten Steuern an Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche. Welche Faktoren sind für die Steuerhöhe massgebend? Und wie erfolgt die Berechnung?
Steuertarif | Einfache Steuer | ||
Steuerbares Einkommen | Fr. 80'000.- | 3.63% | Fr. 2'907.70 |
Steuerbares Vermögen | Fr. 200'000.- | 0.05% | Fr. 103.50 |
Total | Fr. 3'011.20 |
Einfache Steuer | Steueranlage | Steuerbetrag | |
Kanton Bern | Fr. 3'011.20 | 3.025 | Fr. 9'108.90 |
Gemeinde Zollikofen | Fr. 3'011.20 | 1.400 | Fr. 4'215.70 |
Kirchgemeinde reformiert | Fr. 3'011.20 | 0.185 | Fr. 557.10 |
Total | Fr. 13'881.70 |
Die Höhe der direkten Steuern wird durch drei Faktoren beeinflusst: durch die Familiensituation, den Wohnort und die finanziellen Verhältnisse – also durch Einkommen und Vermögen.
Familiensituation
Je nach Familiensituation kommen unterschiedliche Steuertarife zur Anwendung: Es gibt einen Tarif für «Verheiratete und Einelternfamilien» und einen Tarif für «Alleinstehende». Der Tarif für «Verheiratete und Einelternfamilien» ist etwas milder und gilt auch für Personen mit eingetragener Partnerschaft sowie für unverheiratete Einzelpersonen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben und für sie sorgen. Verheiratete Paare sowie Personen in eingetragener Partnerschaft werden steuerlich als Einheit betrachtet.
Einkommen, Vermögen, Wohnort
Natürliche Personen füllen in der Regel einmal pro Jahr ihre Steuererklärung aus. Auf dieser Basis werden die Steuern veranlagt: Für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer wird zuerst anhand des angegebenen steuerbaren Einkommens und Vermögens die sogenannte einfache Steuer berechnet (Tabelle 1). Anschliessend multipliziert man die einfache Steuer mit den Steueranlagen – auch Steuerfüsse genannt – des Kantons, der Gemeinde und der Kirchgemeinde (Tabelle 2). Bei der direkten Bundessteuer (Tabelle 3) ist die Berechnung anders: Das Vermögen und der Wohnort spielen hier keine Rolle, massgebend ist nur das Einkommen. Die Tarife sind landesweit identisch.
Steuertarif | Steuerbetrag | ||
Steuerbares Einkommen | Fr. 80'000.- | 1.29% | Fr. 1'033.- |
Die Steuerprogression
Hohe Einkommen werden stärker besteuert als tiefe. Abbildung 1 zeigt, wie sich die Steuerprogression beim Einkommen auswirkt: Beträgt das Einkommen 80 000 Franken, erreicht die Einkommenssteuerbelastung 14 438 Franken. Verdoppelt sich das Einkommen auf 160 000 Franken, steigen die Steuern überproportional auf 39 783 Franken. Die Abgabelast erhöht sich also nicht wie das Einkommen um den Faktor 2, sondern um den Faktor 2,76. Bei der Vermögenssteuer existiert ebenfalls eine Steuerprogression (Abbildung 2). Jedoch ist die tatsächlich geschuldete Vermögenssteuer wegen der «Vermögenssteuerbremse» nach Artikel 66 des Steuergesetzes des Kantons Bern aber oftmals tiefer als hier dargestellt.
Steueroptimierung
Mit gezielten Massnahmen können Sie das steuerbare Einkommen reduzieren oder über die Jahre ausgleichen. Beides führt zu einer geringeren Steuerbelastung. Gängige Massnahmen für die Steueroptimierung sind zum Beispiel:
⁃ Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse
⁃ Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften
⁃ Abschreibungen auf Geschäftsvermögen (z.B. Maschinen oder Gebäude)
⁃ Rückstellungen für anstehende Grossreparaturen an Geschäftsliegenschaften
Abbildung 1: Einkommensteuer bei unterschiedlichem Einkommen (Zollikofen, verheiratet, reformiert, 2023)
Abbildung 2: Vermögenssteuer bei unterschiedlichem Vermögen (Zollikofen, verheiratet, reformiert, 2023)
Abbildung 3: Übersicht der Steueranlage pro Gemeinde im Kanton Bern 2023 für natürliche Personen