A

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Barbara Anderegg

B

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Melanie Bachofner

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Lukas Bernauer

F

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Ruedi Fankhauser

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Martin Fehr

031 511 42 12
m.fehr@atruetti.ch

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Beat Fuchs

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b.fuchs@atruetti.ch

H

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Annina Häni

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a.haeni@atruetti.ch

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Eveline Hänni

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Ruth Hofer

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r.hofer@atruetti.ch

K

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Christine Kilchenmann-Luder

M

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Isabelle Mathys

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Jonas Meyer

031 511 42 26
j.meyer@atruetti.ch

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Kaspar Mühlethaler

R

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Peter Richard

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Ruth Röthlisberger-Wyss

 

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Franziska Rutsch

S

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Hans Salvisberg

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Simon Schneeberger

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Martin Schneider

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Daniel Steffen

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Lukas Steffen

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Ruedi Stettler

W

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Christian Walther

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Anita Weinmann

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Rachel Wenger

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Cornelia Werthmüller

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Annemarie Weyermann

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Daniel Wüthrich

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Melanie Wüthrich

Z

Karriere

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Hansruedi Zahnd

031 511 42 33
h.zahnd@atruetti.ch

Unfälle und Krankheiten können zu temporärer Arbeitsunfähigkeit führen – und leider auch zu Invalidität. Wie können Sie sich und Ihre Familie absichern?

 

Ist jemand dauerhaft arbeitsunfähig, spricht man von Invalidität. Der häufigste Grund für Invalidität sind Krankheiten. In der Landwirtschaft ist jedoch auch  das Unfallrisiko erheblich: Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung  in der Landwirtschaft (BUL) ereignen sich rund 250 Unfälle pro 1000 Vollzeitbeschäftigte.

Das Versicherungssystem

Wie sieht die Versicherungssituation aus, wenn jemand nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann? Die Grafik zeigt die Leistungen am Beispiel eines Landwirtes, der bei der Agrisano versichert ist: Sobald er wegen Unfall oder Krankheit mehr als 50% arbeitsunfähig wird, beginnt die Wartefrist der Taggeldversicherung zu laufen. Die Wartefrist (z.B. 14, 30 oder 60 Tage) konnte der Landwirt wählen, als er die Versicherung abgeschlossen hatte. Ist die Wartefrist vorbei, startet die Taggeldversicherung ihre Zahlungen. Nach zwei Jahren endet jedoch die Leistungspflicht. Spätestens jetzt sollten andere Versicherungen einspringen:  Die Invalidenversicherungen der AHV und der Pensionskasse oder Versicherungen der dritten Säule – immer natürlich unter Berücksichtigung der einzelnen Versicherungsbedingungen.

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Ehepartner und Kinder

Das finanzielle IV-Risiko ist besonders für Ehepartner und Kinder nicht zu unterschätzen. Die Invalidenrente aus der ersten Säule (AHV-IV) ist zu tief, um die Folgen der Invalidität wie Lohnausfall, Umbaukosten oder zusätzliche Pflege- und Betreuungskosten zu decken. Kinder unter 18 haben auf diese Rente nicht einmal Anspruch. Solche Vorsorgelücken lassen sich mit zusätzlichen Versicherungen minimieren. Geeignet ist beispielsweise der Anschluss an die zweite Säule beim Berufsverband der Landwirtschaft (Agrisano Prevos). Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen aus der Landwirtschaft – entweder als Lohn oder als gesplittetes Einkommen. Ist es nicht sinnvoll, das Einkommen aufzuteilen, sollte die Vorsorgelücke über die freie Vorsorge (Säule 3b) versichert werden. Dies ist für Kinder ab 16 in den meisten Fällen empfehlenswert. Denn bis zum Ende der Ausbildung oder noch länger (Zweitausbildung, Studium etc.), wird bei einer Teilanstellung die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse (Jahreslohn Fr. 21 330.–) nicht erreicht. Somit stehen nur die Leistungen aus der ersten Säule (AHV) zur Verfügung.

Interessante Prämien

Die Versicherungsgesellschaft Agrisano entwickelt Vorsorgeprodukte, die auf die Landwirtschaft zugeschnitten sind: Krankenkasse, Taggeld, Pensionskasse und freie Vorsorge. Die Prämien sind im Marktvergleich attraktiv.

Tipp

Verlangen Sie bei der Agrisano eine Offerte für eine Taggeld- oder eine Risikoversicherung – für Kinder oder Erwachsene. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Gesamtversicherungsberatung.



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