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Nachfolgeregelung | 15. Januar 2018
Bei einer Nachfolgeregelung muss nicht nur Wert der landwirtschaftlichen Liegenschaft bestimmt werden, sondern auch der Übergabewert des Inventars.
Ein selbstbewirtschaftender Erbe hat gemäss BGBB Artikel 15, 17 und 51 Anspruch auf Zuweisung des Inventars zum Nutzwert. Oft erfolgt die Übergabe des Inventars jedoch zum Buchwert. Die Differenz zwischen Buchwert und Nutzwert ist ein in der Bilanz nicht ersichtlicher Bestandteil des Eigenkapitals und wird als stille Reserve bezeichnet.
Die Höhe der Abschreibungsraten auf den Maschinen wird als Steueroptimierung genutzt. Dabei werden Lebensdauer und Zustand der Maschinen in keiner Weise berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass tadellos funktionierende Maschinen gemäss Buchwert einen tiefen oder gar keinen Wert aufweisen.
Zur Veranschaulichung der Problematik eignet sich eine Maschine wie der Kreiselschwader besonders gut: Bei einer linearen jährlichen Abschreibung von 10% auf den Neuwert weist die Maschine bereits nach 10 Jahren keinen Buchwert mehr auf. Jedem Bewirtschafter ist bewusst, dass die Lebensdauer eines Kreiselschwaders grundsätzlich um einiges höher ist.
So lange eine Maschine für den Betrieb von Nutzen ist, kann ihr ein Wert zugeordnet werden. Wird diese stille Reserve nicht berücksichtigt, kann dies als Benachteiligung der erbberechtigten Geschwister des Übernehmers angesehen werden.
Naheliegend ist eine Inventarbewertung nicht nur bei einer Hofübergabe innerhalb der Familie. Auch bei Gründungen oder Auflösungen von Gemeinschaften (BG, GG, BZG) und bei Verpachtungen oder Verkäufen von Betrieben an Dritte ist eine neutrale Begutachtung der Inventarbestandteile zu empfehlen.
Bei der Bewertung teilt man das Inventar in sogenannte Inventargruppen auf (siehe Tabelle unten). Die Bewertung wird für jede Gruppe individuell gehandhabt. Während der Nutzwert der selbstproduzierten und der zugekauften Vorräte durch das Einsetzen von Produzenten- respektive Ankaufspreisen relativ rasch errechnet ist, werden das Vieh, die Maschinen und die Geräte detaillierter angeschaut.
Bei jeder einzelnen Maschine wird die Lebensdauer und somit der Zeitwert ermittelt. Der Viehbestand wird in Bezug auf die Nutzung (Milch, Mast) bewertet. Bei beiden Inventargruppen spielt bei der Bewertung auch die aktuelle Marktlage eine Rolle.
Ein Betriebsbesuch ist für eine transparente Bewertung unumgänglich und bietet zum Beispiel die Möglichkeit, wertvolles Zuchtvieh zu erkennen und entsprechend zu bewerten. Auch der Zustand von Maschinen und Geräten kann am besten vor Ort beurteilt werden. In Form von Zuschlägen und Abzügen auf den korrigierten Zeitwert fliesst der Zustand in die Bewertung mit ein.
So wird das Inventar in Gruppen mit individueller Bewertung aufgeteilt.
Das Beispiel Kreiselschwader macht deutlich, dass sich eine Inventarbewertung bereits bei durchschnittlichen Investitionen und Abschreibungen lohnt. Grundsätzlich kann der Eigentümer
sein Inventar auch selbst bewerten und in gegenseitigem Einverständnis mit dem Übernehmer einen Preis festlegen. Meist fehlt jedoch die nötige Erfahrung, um den Inventarbestandteilen unter Berücksichtigung des beschriebenen Vorgehens einen praxisnahen Wert zuzuordnen.
Benötigen Sie eine Beurteilung Ihres Inventars? Für eine neutrale Bewertung steht Ihnen die Agro-Treuhand Rütti AG gerne zur Verfügung.