031 511 42 19
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Mit Massnahmen der sogenannten Strukturverbesserung wollen Bund und Kantone die Entwicklung des ländlichen Raums fördern. Betriebe profitieren von zinslosen Investitionskrediten und – im Berggebiet – von nicht rückzahlbaren Leistungen.
Milchviehstall: ein klassisches Projekt für die Gewährung eines Investitionskredits
Betriebliche Investitionen sind häufig schwierig zu stemmen, etwa das sehr teure Bauen eines Milchviehstalls. Die öffentliche Hand unterstützt gewisse einzelbetriebliche Massnahmen mit Finanzhilfen. Dies entweder in Form rückzahlbarer zinsloser Investitionskredite oder als À-fonds-perdu-Beiträge.
Voraussetzungen
Einzelbetriebliche Massnahmen werden finanziell unterstützt, wenn u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
⁃ Der Betrieb bietet längerfristig eine Existenz.
⁃ Die Bewirtschaftung erfordert mindestens eine Standardarbeitskraft (es gibt Ausnahmen).
⁃ Der ökologische Leistungsnachweis ist erfüllt.
⁃ Die geplante Investition ist finanzierbar und tragbar.
⁃ Der Gesuchsteller verfügt über eine geeignete Ausbildung oder Erfahrung.
Landwirtschaftliche Bauten
Die Tabelle zeigt die Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Bauten, Anlagen und Wohnhäuser. Gefördert werden sowohl Bauprojekte als auch Zukäufe von Gebäuden.
Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen
Diversifizierung
Um zusätzliche Einkommensquellen zu schaffen, gibt es auch Finanzhilfen für die landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Diversifizierung. Beispiele: Agrotourismus, Direktvermarktung, Biogas oder Wärmeerzeugung.
Starthilfe
Dieser einmalige zinslose Investitionskredit kann bis Alter 35 ausgelöst werden. Deshalb ist es hier speziell wichtig, die Gesuchsunterlagen pünktlich und vollständig einzureichen.
Pächter und Pächterinnen
Auch Pächter können mit einzelbetrieblichen Unterstützungsmassnahmen rechnen, z.B. in Form der Starthilfe oder für den Kauf eines bisher gepachteten landwirtschaftlichen Gewerbes.
Änderungen ab 2025
Per 1.1.2025 sind auf Stufe Bund diverse Änderungen vorgesehen. So gibt es bei Wohnbauten nur noch Investitionskredite für die Wohnung der Betriebsleiterfamilie und nicht mehr auch für die Wohnung der abtretenden Generation (Altenteil). Neu unterstützt wird der Kauf von Landparzellen. Zudem wird im Zusammenhang mit einzelbetrieblichen Massnahmen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeführt.
Biogasanlage: Eine Massnahme zur Diversifizierung