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Welche Steuerabzüge können Eltern geltend machen? Eine Übersicht zur Situation im Kanton Bern.
Mit Abzügen für ihre Kinder reduzieren Eltern ihre Steuerlast spürbar. Hinzu kommt, dass Eltern das steuerbare Erwerbseinkommen minderjähriger Kinder nicht deklarieren müssen, denn die Steuerverwaltung erachtet dieses Einkommen – zum Beispiel der Lohn aus einem Ferienjob – als vernachlässigbar. Deklarationspflichtig wäre nur ein grosses Erwerbseinkommen, z.B. als Kinderfilmstar. In einem solchen Fall müsste das Kind eine eigene Steuererklärung beantragen.
Kinderabzug
Der wichtigste Steuerabzug ist der Kinderabzug. Von diesem Abzug hängt ab, ob gewisse weitere Abzüge möglich sind. Ein Kinderabzug wird nicht nur für minderjährige Kinder gewährt. Auch für Volljährige besteht ein Abzugsanspruch, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
⁃ Das Kind steht in der Erstausbildung
⁃ oder das Kind absolviert eine weiterführende Erstausbildung, z.B. zur Pflegefachfrau HF nach einer Berufslehre als Fachangestellte Gesundheit.
⁃ Das Jahreseinkommen des Kindes beträgt maximal 24 000 Franken und sein Vermögen weniger als 50 000 Franken.
Für eine Zweitausbildung ist kein Abzug möglich. Als Zweitausbildung gilt z.B. eine Berufslehre als Landwirtin nach einer Berufslehre als Fachangestellte Gesundheit.
Abzug für Drittbetreuung
Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in Abzug bringen lassen sich ebenfalls die Kosten für die Drittbetreuung der Kinder, vorausgesetzt, die Eltern können die Kosten nachweisen. Zudem muss ein direkter Zusammenhang bestehen zwischen der Drittbetreuung und der beruflichen Situation der steuerpflichtigen Person, also z.B. der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit. Der Abzug ist zulässig für jedes Kind unter 14 Jahren, das mit der steuerpflichtigen Person im gleichen Haushalt lebt.
Abzug für Ausbildungskosten
Ausbildungskosten lassen sich in folgenden Fällen geltend machen:
⁃ Die Kosten sind nicht bereits in der Steuererklärung des Kindes abgezogen, z.B. als Berufskosten (das Kind erhält seine erste Steuererklärung standardmässig für das Jahr, in dem es 18 wird).
⁃ Der Arbeitgeber des Kindes übernimmt die Ausbildungskosten nicht.
Veranlagung nach Zivilstand
Die Abzüge für Kinder fliessen bei Verheirateten in ungetrennter Ehe in die gemeinsame Steuererkärung ein. Die Besteuerung erfolgt zum Verheirateten-Tarif. Sind Eltern ledig, geschieden oder gerichtlich respektive tatsächlich getrennt, werden sie getrennt veranlagt. Die Eltern müssen also bestimmen, wer die entsprechenden Abzüge vornehmen kann (s. Tipp 2). Leben Elternteile und Kinder im gleichen Haushalt, kommt bei einem zu bestimmenden Elternteil der Tarif für Verheiratete zur Anwendung. Die Abzüge und die Tarife richten sich nach den Verhältnissen am Ende des Steuerjahres.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt 12 «Besteuerung von Familien» der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Tabelle 1: Diese Abzüge können Eltern bei ihrem Einkommen vornehmen (gültig für die Steuererklärung 2023)