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Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte AHV-Gesetz in Kraft. Es bringt unter anderem ein höheres Rentenalter für Frauen.
Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen.
Das neue AHV-Gesetz vereinheitlicht schrittweise das Rentenalter von Frauen und Männern – neu Referenzalter genannt. Das Referenz-alter der Frauen wird in Etappen auf 65 Jahre angehoben (siehe Grafik). Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangs-generation und profitieren von einer verminderten Kürzung beim Vorbezug der Rente oder von einem Zuschlag bei der ordentlichen AHV-Rente.
Flexibler Rentenbezug
Das revidierte AHV-Gesetz macht es möglich, sich ab Alter 63 (Frauen der Übergangsgeneration ab Alter 62) teilpensionieren zu lassen und Teilrenten zwischen 20% und 80% zu beziehen. Umgekehrt können Renten – wie bisher – bis zum Alter 70 aufgeschoben werden, was die Rente erhöht. So wird ein schrittweiser Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht.
Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit
Wer bisher nach dem Referenzalter weitergearbeitet und Beiträge bezahlt hat, konnte seine Altersrente dadurch nicht mehr verbessern. Neu ist dies unter Umständen möglich. Es können höchstens die Beiträge bis zu fünf Jahren nach Erreichen des Referenzalters berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Erhöhung der Rente ist leider nicht möglich.
Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, geniessen einen Freibetrag von 1400 Franken pro Monat, auf dem keine Beiträge abgerechnet werden. Neu gibt es die Möglichkeit, auf diesen Freibetrag zu verzichten.
Frauen der Übergangsgeneration: Rente vorbeziehen, ordentlich beziehen oder aufschieben?
Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen unter 58 801 Franken ist der Einfluss der Ausgleichsmassnahmen am grössten. Wer die Rente vorbezieht, muss lediglich mit einer Rentenkürzung von 0 bis 3% rechnen. Andererseits beträgt der lebenslängliche Rentenzuschlag bei ordentlicher Pensionierung bis zu 160 Franken/Monat. Bei höheren Einkommen ist die Rentenkürzung bei einem Vorbezug grösser bzw. der lebenslängliche Rentenzuschlag kleiner.
Ein Rentenaufschub ist eher selten vorteilhaft. Er kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, falls z.B. bis Alter 70 noch hohe Einkommen erwirtschaftet werden.